Liebe Besucher*innen,

die im Herzen der malerischen Vulkaneifel gelegene Kreisstadt Daun lädt Sie zum Verweilen ein. Eingebettet in die idyllische und reizvolle Landschaft der Eifel bietet Ihnen Daun als Mittelzentrum, neben Ruhe und Erholung, sehr attraktive, zumeist inhabergeführte Geschäfte des Einzelhandels, ein breites gastronomisches Angebot und vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Dies alles in gesunder Luft und einem Umfeld, das sich überaus wohltuend auf Körper und Geist auswirkt. Seien Sie also herzlich zu einem Besuch bei uns eingeladen. Daun, die erste Qualitätsstadt in der Eifel und eine der wenigen Städte Deutschlands, der dieses Prädikat verliehen wurde, freut sich auf Sie.

Ihr Friedhelm Marder
Stadtbürgermeister

Kreisstadt Daun

Wo das Leben Urlaub macht

Willkommen in Daun im Herzen der Vulkaneifel! Hier fühlen sich Bürger und Gäste gleichermaßen zu Hause. In unserer idyllischen Kreisstadt erwarten Sie neben einer lebendigen Infrastruktur und einem renommierten Krankenhaus vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung – vom Maar-Naturfreibad bis zum Wild- und Erlebnispark. Informieren Sie sich unter den folgenden drei Punkten!

Stadtprofil

Warum unsere Stadt so beliebt ist: Entdecken Sie die Eifeler Genusskultur, wunderbare Erholungsmöglichkeiten, ein gutes Arbeitsleben und all die Dinge, die Daun einzigartig machen.

Bürgerinfo

Was Bürger über ihre Stadt wissen möchten: Erfahren Sie, wer wofür zuständig ist, welche Satzungen es gibt, wann Märkte stattfinden, wo sich Jugendliche wohlfühlen und vieles mehr.

Tourismus

Womit unsere Stadt ihre Gäste begeistert: Informieren Sie sich über unsere Sehenswürdigkeiten, unsere Historie, unsere Bäder, Wandermöglichkeiten mit dem Eifelverein und mehr.

Neugierig, welche Events in Daun geplant sind?

Neue Attraktionen in Daun

Wir genießen, was wir haben, entwickeln uns aber auch stetig weiter. In den letzten Jahren wurden in unserer Stadt einige großartige Projekte auf den Weg gebracht. Entdecken Sie vier neue Highlights, die das Leben für unsere Bürger und den Aufenthalt für unsere Gäste noch attraktiver machen. Daun ist nicht nur im Herzen der Eifel, sondern auch am Puls der Zeit.

Junior Uni Daun

Die hochmoderne außerschulische Bildungseinrichtung für junge Menschen zwischen 4 und 20 Jahren lädt mit individuellen und forschungsorientierten Angeboten zum selbstmotivierten Lernen ein. Kostenlos und ohne Leistungsdruck.

Wohnmobilpark

Der im Dezember 2023 eröffnete Wohnmobilpark am Lieserbogen hält für Gäste 43 Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Maare-Mosel-Weg bereit. Mit eigener Stromversorgung und gepflegten Duschen und Toilettenräumen.

Stadtgarten

Der Stadtgarten „Auf’m Weiher“ wird ein Mehrgenerationenplatz in zentraler Lage, an dem sich Jung und Alt begegnen können. Vorgesehen sind Spielbereiche, Bewegungsstationen, ein Picknick-Platz, eine Feuerstelle und vieles mehr.

Kur- und Heilwald

Es ist in Planung, das Dauner Waldgebiet „Wehrbüsch“ als Kur- und Heilwald auszuweisen, der damit für die Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung nutzbar gemacht wird. Ideal zur Erholung an der frischen Luft und mitten im Grünen.

Ob Fragen oder Anliegen, hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner

Neuigkeiten aus Daun

Was gibt’s Neues in unserer schönen Stadt? Hier finden Sie aktuelle News, Veranstaltungshinweise und vieles mehr rund um unser Stadtleben. Schauen Sie regelmäßig vorbei und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Städtebauförderung 2026

Bekanntmachung des Stadtratsbeschlusses vom 24.03.2026
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB für den Bereich der Kernstadt Daun
Mit Schreiben vom 25. November 2025 hat die Stadt Daun einen Antrag auf Aufnahme in das Programm
zur Städtebauförderung eingereicht. Am 12. Februar 2026 hat die Stadt seitens des Ministeriums des
Innern und für Sport (ISIM) die Zusage erhalten mit dem Bereich „Kernstadt“ ab dem Programmjahr 2026 in das Programm „Lebendige Zentren —Aktive Stadt“ aufgenommen zu werden.

Im Rahmen der städtebaulichen Rahmenplanung und mit Blick auf die vorgesehenen Sanierungsbereiche im Stadtkerngebiet erfolgte eine intensive Abstimmung mit Vertretern der Stadt und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Der Stadtrat der Stadt Daun hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 beschlossen, die Gesamtmaßnahme einzuleiten und vorbereitende Untersuchungen sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Damit wird das Sanierungsverfahren gemäß § 141 Baugesetzbuch formell begonnen.
Die vorbereitenden Untersuchungen werden projekt- und zielorientiert durchgeführt und dienen als Grundlage für die Beurteilung der Sanierungsnotwendigkeit, der sozialen und städtebaulichen Verhältnisse sowie der Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Die Geltungsbereiche werden dabei klar abgegrenzt.
Betroffene – insbesondere Eigentümer, Mieter und weitere Beteiligte – werden in den Prozess einbezogen (§ 137BauGB).
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Daun ausdrücklich auf § 138 BauGB hin. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten die zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hierzu zählen insbesondere Angaben über die Nutzung, bauliche Zustände und rechtliche Verhältnisse eines Grundstücks.
Die Stadt Daun sichert zu, dass alle Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Ziel ist die Schaffung einer transparenten und rechtssicheren Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung.
Werden Daten durch Beauftragte der Stadt erhoben, dürfen diese ausschließlich an die Stadt Daun weitergegeben werden. Die Stadt darf die Daten an weitere Beauftragte im Sinne des § 157 BauGB sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies für Zwecke der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für steuerliche Zwecke erforderlich sind, dürfen sie zudem an die Finanzbehörden übermittelt werden.

Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist § 208 BauGB über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes entsprechend anzuwenden.
Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aussetzen würde.

Daun, 04.05.2026

Friedhelm Marder
(Stadtbürgermeister)

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Atelier Christel Schneider

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Herzliche Einladung zur Dauerausstellung Atelier Christel Schneider.
Die Stadt Daun zeigt am 30. November 2025 neue Bilder der Malerin.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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