Erklärung zur Barrierefreiheit (MUSTER)

Hinweis (bitte vor Veröffentlichung entfernen): Dies ist ein Muster auf Basis der tatsächlichen Prüfergebnisse vom 15.12.2025 (Bericht-Nr. #8851, geprüft nach WCAG 2.2 / EN 301 549 durch Christian Twent, wpwartung24). Es enthält keine Blindtexte, sondern reale Angaben – ersetzt aber keine Rechtsberatung. Die Stadt Daun sollte den Text vor Veröffentlichung fachlich/rechtlich gegenprüfen (lassen). Die mit [eckigen Klammern] markierten Stellen sind noch mit den konkret umgesetzten Maßnahmen zu füllen, ebenso die Liste der ausgenommenen PDF-Bestände (Abschnitt „Ausgenommene Inhalte“) und Datum/Kontakt.


Die Stadt Daun ist bemüht, ihre Website www.stadt-daun.de im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) – auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 – barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird unter Berücksichtigung der Anforderungen der WCAG 2.2 sowie der BITV RP entwickelt und laufend weiter optimiert.

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Bei der Umsetzung wurden die vier Prinzipien der WCAG 2.2 berücksichtigt:

Wahrnehmbarkeit

  • Bilder und Icons wurden mit passenden Alternativtexten versehen; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet (aria-hidden), damit keine bedeutungslosen Informationen vorgelesen werden.
  • Redundante Mehrfachverlinkungen (z. B. wenn Bild und Überschrift eines Beitrags auf dasselbe Ziel verweisen) wurden bereinigt, sodass Inhalte nicht doppelt vorgelesen werden.
  • Kontraste von Text und Bedienelementen wurden geprüft und so angepasst, dass die Mindestanforderungen an die Lesbarkeit erfüllt werden.

Bedienbarkeit

  • Interaktive Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Der Tastaturfokus wird deutlich sichtbar dargestellt, und ein „Zum Inhalt springen“-Link ermöglicht den direkten Einstieg in den Hauptinhalt.

Verständlichkeit

  • Formularelemente (z. B. das Suchfeld) wurden mit eindeutigen, programmatisch erkennbaren Beschriftungen versehen.
  • Ein- und ausblendbare Inhalte (z. B. Akkordeons) sind mit korrekter Überschriftenstruktur ausgezeichnet.

Robustheit

  • Bekannte technische Einschränkungen der eingesetzten Software (Divi-Theme) wurden durch gezielte Anpassungen im Child-Theme umgangen, etwa bei der korrekten Zuordnung von aria-label-Attributen zu Bedienelementen.

Ausgenommene Inhalte

Bürodokumente (insbesondere PDF-Dateien, z. B. in den Bereichen „Satzungen der Stadt“ und „Ratsinformationssystem“), die vor dem 28.06.25 veröffentlicht wurden und nicht für ein aktives Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen gemäß BITV RP i. V. m. der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht in den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitspflicht und werden daher nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Für Bürodokumente, die nach diesem Stichtag veröffentlicht wurden oder aktiv im Verwaltungsverfahren genutzt werden, gilt die Barrierefreiheitspflicht uneingeschränkt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.09.26 erstellt.

Die Bewertung beruht auf einer Prüfung nach WCAG 2.2 / EN 301 549, die am 15.12.2025 durch Christian Twent (wpwartung24) im Auftrag der Stadt Daun durchgeführt wurde. Geprüft wurden die Startseite sowie die Unterseiten „Bürgerinfo“, „Historie“, „Krankenhäuser und Fachkliniken“ und „Kontakt“ mittels einer Kombination aus automatisierter, Tools wie Wave/Silktide und manueller Prüfung und Auswertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich bitte an:

Stadt Daun Leopoldstraße 29 54550 Daun Tel.: 06592 9390 Fax: 06592 939200 E-Mail: info@stadt-daun.de

(Empfehlung: Für Rückmeldungen speziell zum Thema Barrierefreiheit sollte zusätzlich eine eigene, klar erkennbare Kontaktmöglichkeit – z. B. barrierefreiheit@stadt-daun.de – eingerichtet werden, da aktuell keine spezielle Feedbackmöglichkeit besteht.)

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit den Antworten auf Ihre Anfrage an den oben genannten Kontakt nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen Bauhofstraße 9 55116 Mainz Tel.: 06131 16 5342 E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de Web: inklusion.rlp.de

Die Durchsetzungsstelle unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung.


Stand: 17.09.26

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